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Nach dem Gesetz ist die Antwort einfach: Nein, ein gewählter Bürgermeister muss keine Mehrheit der Gemeinderäte hinter sich haben! Er benötigt weder eine Fraktion noch einzelne Mitglieder des Gremiums als bekennende persönliche Unterstützer, weil seine Position durch die Bürgerinnen und Bürger selbst unmittelbar und direkt gewählt wird.

Trotzdem ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats selbstverständlich auf kooperative Zusammenarbeit angewiesen, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung oder übertragene Zuständigkeiten handelt. Insofern hat der Gesetzgeber bewusst ein System der Gegenseitigkeit geschaffen, in dem man aufeinander zugehen muss – unabhängig von den jeweiligen politischen oder persönlichen Präferenzen.

...weiterlesen "Muss sich ein Bürgermeister auf eine Ratsmehrheit stützen können?"

Dass der Gesetzgeber keine formale Verwaltungsqualifikation für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorschreibt, ist bewusst so gestaltet: Das Amt soll unterschiedlichen Lebensläufen offenstehen. Deswegen ist es ein Wahlamt. Immer öfter wird die Position des „Rathauschefs“ jedoch als höchste örtliche Beförderungsstelle für Verwaltungsbeamte gesehen, obwohl sie dafür nie gedacht war.

Unabhängig von jeder Person glaube ich, dass Bürgermeister nicht zuvor in anderer leitender Position im Rathaus derselben Gemeinde gearbeitet haben sollten. Generell bringt es selten frischen Wind und neue Ideen, wenn lediglich intern ein Umzug vom einen Büro in ein anderes stattfindet.

...weiterlesen "Wofür ein Bürgermeisteramt gedacht ist"