Nach dem Gesetz ist die Antwort einfach: Nein, ein gewählter Bürgermeister muss keine Mehrheit der Gemeinderäte hinter sich haben! Er benötigt weder eine Fraktion noch einzelne Mitglieder des Gremiums als bekennende persönliche Unterstützer, weil seine Position durch die Bürgerinnen und Bürger selbst unmittelbar und direkt gewählt wird.
Trotzdem ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats selbstverständlich auf kooperative Zusammenarbeit angewiesen, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung oder übertragene Zuständigkeiten handelt. Insofern hat der Gesetzgeber bewusst ein System der Gegenseitigkeit geschaffen, in dem man aufeinander zugehen muss – unabhängig von den jeweiligen politischen oder persönlichen Präferenzen.
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