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Mittlerweile gilt es fast schon als selbstverständlich, dass Rathauschefs einer Gemeinde auch ein Mandat im Kreistag des jeweiligen Landkreises halten. Originär ist dieses kommunalpolitische Gremium aber als repräsentative Interessenvertretung der Bevölkerung gedacht, nicht als erweiterte Bürgermeisterrunde.

Wenn das Gremium überwiegend aus Wahlbeamten besteht, entfernt es sich vom eigentlichen Zweck: Den Querschnitt der Bevölkerung in seiner Vielfalt abzubilden. Kandidieren Bürgermeister für den Kreistag, werden sie durch ihre ständige öffentliche Präsenz fast immer gewählt und verdrängen häufig langjährige Mandatsträger, die dieses Ehrenamt über Jahrzehnte erfolgreich ausgeführt haben. In der Folge verschiebt sich die Wertschätzung zulasten des Ehrenamts und entkoppelt sich oft auch von den eigentlichen politisch-inhaltlichen Mehrheiten.

...weiterlesen "Warum Bürgermeister nicht dem Kreistag angehören sollten"

Dass der Gesetzgeber keine formale Verwaltungsqualifikation für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorschreibt, ist bewusst so gestaltet: Das Amt soll unterschiedlichen Lebensläufen offenstehen. Deswegen ist es ein Wahlamt. Immer öfter wird die Position des „Rathauschefs“ jedoch als höchste örtliche Beförderungsstelle für Verwaltungsbeamte gesehen, obwohl sie dafür nie gedacht war.

Unabhängig von jeder Person glaube ich, dass Bürgermeister nicht zuvor in anderer leitender Position im Rathaus derselben Gemeinde gearbeitet haben sollten. Generell bringt es selten frischen Wind und neue Ideen, wenn lediglich intern ein Umzug vom einen Büro in ein anderes stattfindet.

...weiterlesen "Wofür ein Bürgermeisteramt gedacht ist"