Als eines von 32 Mitgliedern des neuen Mosbacher Gemeinderats wurde ich am 25.07.2019 von Oberbürgermeister Michael Jann formal verpflichtet. Ebenso wurden die vier OB-Stellvertreter gewählt sowie die Ausschüsse, Beiräte etc. besetzt.
In meiner zweiten Amtszeit als Stadtrat werde ich in denselben Ausschüssen sitzen, in denen ich auch schon bisher die SPD-Stadtratsfraktion vertreten habe: Es sind das der Bildungs-, Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss (BKST) sowie der Technische Ausschuss. Formal gibt es auch noch einen „Umlegungsausschuss“, der nur höchst selten tagt. Ferner gehöre ich dem Beirat Stadtmarketing an, der derzeit allerdings noch „ausgesetzt“ ist. Neu hinzugekommen sind für mich die Rollen eines Mitglieds der Vertreterversammlungen des hiesigen Abwasserzweckverbands (Kläranlage Obrigheim) sowie des interkommunalen Gewerbegebiets „Geno“.
Und auch inhaltlich wurde bei der Sitzung bereits gearbeitet: So wurde unter anderem über eine Erhöhung des kommunalen Kindergartenbeitrags beschlossen. Als einzige Fraktion enthielt sich die SPD mehrheitlich. Wir haben hier m.E. ein klares Zeichen gesetzt, dass wir nicht wollen, dass die Belastung von Eltern für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer weiter steigt. Natürlich ist es primär Aufgabe des Landes, hier für Kostenausgleich zugunsten der Kommunen zu sorgen, aber auch die Stadt selbst steht in der Verantwortung, etwas zu unternehmen, statt einfach nur aus vermeintlicher Alternativlosigkeit mitzumachen, wenn sich die Spirale der Kostenumlage immer weiter und schneller dreht.
Unter dem Punkt Mitteilungen und Anfragen stellte ich auf die Ausführungen von OB Michael Jann hin bezüglich der nicht erreichten Mindestzahl von Anmeldungen für die Werkrealschule der Müller-Guttenbrunn-Schule (MGS) im Masseldorn eine Frage. Wissen wollte ich, ob es für die Stadt als Schulträger rechtlich möglich ist, auch gegen den Willen einer Schulkonferenz zusätzliche Räumlichkeiten zuzuweisen, wenn der Platz für den Unterricht im eigenen Schulhaus nicht mehr ausreicht. Hintergrund dafür ist, dass genau diese Frage sehr wahrscheinlich entstehen dürfte, wenn man sich demnächst darüber Gedanken machen muss, wie die freiwerdenden Räumlichkeiten im Gebäude der MGS zukünftig genutzt werden, während an der Lohrtalschule bereits Platzmangel herrscht. Wichtig ist es für den Masseldorn m.E. primär, dass mit der MGS weiterhin eine eigenständige Grundschule mit eigener Schulleitung erhalten bleibt.
Dass ich bei meiner Anfrage fälschlicherweise den Begriff „Außenklassen“ verwendet habe und dies gleich wie ein schwerwiegender Fehler behandelt wurde, kann dahingestellt bleiben. Begrifflich ist das Wort „Außenklassen“ eine Zusammensetzung von „Außen“ und „Klassen“ – gemeint waren von mir mithin einfach Schulklassen, die außerhalb des eigentlichen Schulhauses unterrichtet werden. In Baden-Württemberg (und soweit ersichtlich nur hier!) beschreibt der Begriff im Schulrecht aber wohl ausschließlich Inklusionsklassen von Schüler/innen mit Behinderungen. Das war mir bis zur Belehrung in der Sitzung nicht bekannt. In der Sache ist die falsche Bezeichnung nicht wirklich relevant, denn man genauso gut etwa von „ausgelagerten Klassen“ sprechen.
In einem vorherigen Eintrag hier im Blog, wo der Begriff ebenfalls nicht im zutreffenden Kontext verwendet wurde, habe ich bereits entsprechende Berichtigungen mit Hinweis vorgenommen.