Früher mussten Beamte und auch Wahlbeamte auf Zeit, wie etwa Bürgermeister, in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz am Dienstort haben. Diese sogenannte „Residenzpflicht“ wurde jedoch schon vor geraumer Zeit abgeschafft, weil die Rechtsprechung den Schutzbereich des allgemeinen Freizügigkeitsrechts weiter ausdehnte. Seither gilt nur noch die Vorgabe, dass der Wohnsitz so gewählt sein muss, dass die Amtsgeschäfte ohne Einschränkung erledigt werden können.
Insbesondere für kleinere Gemeinden des ländlichen Raums hat diese Neuregelung einige Nachteile für das Gemeinschaftsleben gebracht: Lehrerinnen und Lehrer der örtlichen Grundschulen z.B. standen früher oft für ehrenamtliche Tätigkeiten bei Vereinen im Ort zu verfügung, während sie heute oft nicht mal in unmittelbarer Nähe des Gemeindegebiets wohnen. Immer häufiger residieren inzwischen sogar Bürgermeister nicht mehr dort, wo sie das Rathaus führen, während das noch vor wenigen Jahren ungeschriebenes Gesetz war.
Generell ist es m.E. aber auch heute noch sehr wünschenswert, wenn Bürgermeister nach ihrer Wahl in das Gebiet der Gemeinde umziehen, die sie führen. Wer selbst als Einwohner „dazu gehört“, erlebt ganz anders, wie sich die eigene Arbeit auf die Menschen auswirkt. Das gilt freilich auch dann, wenn ein frisch gewählter Rathauschef in einer Nachbargemeinde lebt, von der aus er in wenigen Minuten sogar zu Fuß oder mit dem Fahrrad in den Ort kommen könnte.
Sobald jemand zum Gemeindeoberhaupt gewählt ist, sollte der eigene Lebensmittelpunkt dorthin verlagert werden – je nach bereits vorhandener Wohnortnähe vielleicht nicht „Knall auf Fall“, aber doch möglichst zeitnah. Wirklich „vom Ort“ ist m.E. nur, wer einen Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet vorweisen kann.
Wer hingegen „Auswärtiger“ oder gar „Fremder“ ist, lässt sich deutlich schwieriger beschreiben. Muss eine Person, um das nicht zu sein, im Ort „aufgewachsen“ sein, dort zur Grund- und/oder zur weiterführenden Schule gegangen sein oder spielt es auch eine Rolle, welche Bedeutung die Gemeinde im bisherigen Lebensweg hatte? Letztlich ist der Heimatbegriff sehr individuell, so dass darüber durchaus unterschiedliche Auffassungen möglich und vertretbar sind.