So sehe ich es… eine rein persönliche Meinung.
Zunächst einmal muss ich voranstellen, dass ich mit der Mehrheitsmeinung der SPD-Stadtratsfraktion für das „Anstreben“ (so nenne ich einmal den der Stadtverwaltung erteilten Verhandlungsauftrag) eines Neubaus des Altenheims Pfalzgrafenstifts auf dem Gelände der Johannes-Diakonie und mit dieser als Partner der städtischen Stiftung Hospitalfonds gestimmt habe. Dieser Beschluss ist aber nun im Grunde hinfällig geworden, da sich die Johannes-Diakonie, wie heute (27.03.2018) in der Rhein-Neckar-Zeitung Lokalausgabe Mosbach veröffentlicht wurde, anders entschieden hat und den Neubau nun alleine, ohne die Stiftung Hospitalfonds, in Angriff nehmen will.
Eine Gewissensentscheidung für abweichendes Stimmverhalten hatte aus meiner Sicht auch mit dem bisher angestrebten Modell nicht vorgelegen, denn das Neubaugebäude wird für die dort untergebrachten Menschen sicherlich qualitativ mehr bieten als der Altbau in der Altstadt. Politisch „optimal“ wäre der bis zu der neuerlichen Wendung eingeschlagene Weg deswegen aber noch nicht gewesen, zumal hier auch erhebliche Kostenbeteiligungen im Raum standen. Nach meiner Befassung mit den Gegebenheiten hatte ich von vornherein einen anderen Weg befürwortet, der nun wieder zurück ins Spiel kommen könnte…
Weit und breit gibt es keine Stadt von der Größe Mosbachs, die ein städtisches Altenheim unterhält. Das Pflegeleitbild der Zukunft lautet heute nicht mehr stationäre Unterbringung, sondern altersgerechtes Wohnen mit ambulanter Pflege. Im Falle schwerer Demenzerkrankung und Bettlägerigkeit ist die Nähe zum früheren Wohnort und zum innerstädtischen Leben auch nicht mehr so sehr entscheidend, sondern die Qualität der Pflege in der Einrichtung – wenn diese stimmt, ist ein Standort am Heimatort natürlich ein zusätzlicher Vorteil, der durch die Johannes-Diakonie nun in Mosbach geboten werden könnte.
Daraus ergibt sich die Frage, ob der Stiftungszweck der Stiftung Hospitalfonds nicht auch bei bei einer Umwandlung des Angebots des bestehenden Pfalzgrafenstifts zu erfüllen ist. Zu lesen ist in der Satzung:
„(…) Zweck der Stiftung ist die freiwillige, keinen Rechtsanspruch begründende Unterstützung Hilfsbedürftiger und älterer Menschen insbesondere aus der Stadt Mosbach. Dies geschieht u.a. durch den Bau und Betrieb eines Altenzentrums in der Stadt Mosbach (…)“.
M.E. bedeutet dies nicht unbedingt, ein Pflegeheim nach althergebrachtem Verständnis betreiben zu müssen, das der Landesheimbauverordnung unterliegt. Der Begriff „Altenzentrum“ kann nach meinem Verständnis auch moderne Wohnangebote für ältere Menschen erfassen – eine rein historische Auslegung ist m.E. nicht zwingend. Folgt man meiner Auffassung, könnte der Stiftungszweck ebenso durch Umbau des Gebäudes Pfalzgrafenstift zu einem Komplex städtischer Seniorenwohnungen realisiert werden. Mit den richtigen Partnern wäre eine Entwicklung dieses Areals im Stadtkern zu einem modernen Seniorenzentrum mit bester Anbindung an soziale Dienstleister der ambulanten Pflege durchaus vorstellbar. Aus Gesichtspunkten der Gestaltungshoheit im Innenbereich würde die Stadt ohnehin besser fahren, wenn sie das historische Gebäude des Pfalzgrafenstifts ebenso wie mehrere innerstädtische Wohnungen durch die Stiftung Hospitalfonds in ihrer Hand behalten könnte.
Meine Befürchtung ist allerdings, dass auch mit der neuen Situation ein Verkauf dieser prägenden Immobilie noch nicht vom Tisch sein wird, weil sie nach jetzigem Sachstand ab Mitte 2021 leer stehen würde. Und allgemein wurde in Mosbach in den letzten Jahrzehnten ja leider schon viel öffentliches Tafelsilber an Investoren von großstädtischem Flair verscherbelt. Spannend wird es sein, wie sich der „Pfalzgrafen-Komplex“ angesichts der überraschenden Wende, auf die scheinbar kaum jemand wirklich vorbereitet war, nun entwickeln wird.